Vertragsrecht

Vertragsrecht

Auch das Vertragsrecht ist kein Rechtsgebiet im klassischen Sinn. Verträge schließen wir täglich, in der Regel indem wir uns mündlich auf etwas einigen. Der Begriff des Vertragsrechts wird dagegen meist bemüht, um die Auseinandersetzung mit oft umfangreichen schriftlichen Vertragswerken zu bezeichnen, die alle Bereiche des Zivilrechts umfassen, etwa das Handelsvertreterrecht, das Franchiserecht oder das Recht des Unternehmenskaufs, aber auch mit einfachen Kaufverträgen oder Darlehensverträgen.
Ein guter Vertrag, der von Anfang an darauf ausgelegt ist, spätere Unklarheiten zu vermeiden und etwaige Streitpunkte bereits im Vorfeld auszuräumen, kann nicht nur viel Zeit und Energie sondern auch ganz erhebliche Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung sparen. Dabei sollte – bis auf wenige Standardfälle – nicht auf vorformulierte Vertragstexte zurückgegriffen werden. Häufig enthalten diese Verträge Formulierungen, die eindeutig erscheinen, für Juristen – und damit für die entscheidenden Richter – jedoch eine ganz andere Bedeutung haben. Nicht für jeden einfachen Vertrag bedarf es eines Juristen, dann sollten allerdings die eigenen Worte gewählt werden, damit beide Parteien wissen, was sie vereinbaren, die Verwendung von Rechtsbegriffen durch Nichtjuristen geht oft schief. Wenn es hingegen einmal um wichtige Dinge geht oder wenn im Nachhinein Schwierigkeiten auftreten, beraten wir Sie gern.


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